Allgemeines

Der Verband ist am 01.01.2008 hervorgegangen aus den Verbänden „Mittlere Peene“ im nördlichen Bereich und „Untere Tollense“ im südlichen Bereich. Der Verband „Untere Tollense“ Altentreptow wurde am 1. Juni 1990 gegründet.

Der Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense / Mittlere Peene“ nimmt als Körperschaft des öffentlichen Rechts für seine Mitglieder die Unterhaltung und Entwicklung der in seiner Unterhaltungslast befindlichen Gewässer 2. Ordnung und die Unterhaltung und den Betrieb der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen zur Abflusssicherung und Vorflutbeschaffung wahr.

Die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung umfasst die Einzugsgebiete:

  • der Peene ab unterhalb Kummerower See bis zur Ortslage Groß Toitin (mit Ellerbach, Klenzer Mühlbach, Voßbäk, Ibitz, Kuckucksgraben, Schwinge, Völschower Bach),
  • der Tollense ab Einlauf Malliner Wasser bis zur Mündung in die Peene(mit Teetzlebener Mühlbach, Kleiner Landgraben, Torneybach, Goldbach, Großer Landgraben, Augraben, Strehlower Bach, Zuckergraben) und
  • des Landgraben oberhalb Datze.

Der Verband bewirtschaftet 2.105 km Gewässer 2. Ordnung laut genehmigten Anlagenverzeichnis und Gewässerunterhaltungsplan, davon ca. 654 km Rohrleitungen und 1.451 km offene Gräben, 6 Schöpfwerke, 576m Deich, 11 Wehranlagen, auf einer Gesamtfläche von 140.359 Hektar.

Die Führung des Verbandes erfolgt durch einen von der Mitgliederversammlung (Verbandsversammlung) gewählten Vorstand. Für die Durchführung des Verbandsunternehmens bedient sich der Vorstand einer Geschäftsführung. Im Rahmen des Stellenplanes werden unter der Leitung des Geschäftsführers die erforderlichen Dienstkräfte beschäftigt.

Karte des Wasser- und Bodenverbandes Untere Tollense / Mittlere Peene mit Gewässernetz

Aufgaben

Die folgenden Aufgaben nimmt der WBV „Untere Tollense / Mittlere Peene“ satzungskonform wahr:

  • Unterhaltung der in seiner Unterhaltungslast befindlichen Gewässer 2. Ordnung und Unterhaltung und Betrieb der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen – Abflusssicherung und Vorflutbeschaffung unter Berücksichtigung der ökologischen Funktion der Gewässer als Lebensraum von Tieren und Pflanzen
  • Sicherung des Wasserrückhaltes und der Wasserspeicherung in der Kulturlandschaft
  • Schöpfwerksbetreuung und Deichpflege
  • Projekte zum Erhalt und der Entwicklung unserer Fließgewässer und zur Verminderung von Hochwassergefahren unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes
  • Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Zusammenarbeit mit dem Ausbaupflichtigen (Kommune)
  • Vorhabenträger für Investitionen – Ausbau und naturnaher Rückbau von verrohrten Gewässern 2. Ordnung und dazugehöriger Anlagen
  • Fachliche Hilfe für unsere Mitgliedsgemeinden und Einzelpersonen bei Problemen der Orts- und Binnenentwässerung für Gewässer 2. Ordnung
  • Archivführung / Bestandsunterlagen der Verbandsgewässer 2. Ordnung – Digitalisierung Anlagenbestand
  • Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushaltes, des Bodens und für die Landschaftspflege im Entwässerungsgebiet der Gemeinden in der Peeneniederung (Naturschutzfachliche Pflege im Peenetal in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband „Peenetal Landschaft“)

Finanzierung des Verbandes

Um seine Aufgaben erfüllen zu können, verfügt der WBV über einen eigenen Haushalt. Dadurch finanziert er die unterschiedlichsten Unterhaltungsmaßnahmen.

Die WBV-Geschäftsstelle in Verbindung mit dem Vorstand erarbeitet den Entwurf des Haushaltplanes. Der jährliche Haushaltsplan wird in der Verbandsversammlung diskutiert und beschlossen.

Die Finanzierung des Haushalts erfolgt per Gesetz aus Beiträgen der Verbandsmitglieder. Die gezahlten Beiträge der Mitgliedsgemeinden des Verbandes legen die Gemeinden über eine eigene Satzung auf ihre grundsteuerpflichtigen Grundstückseigentümern, den Grundstücksnutzern und/oder den Nutzern von Verbandsanlagen um.

Die Ausgaben werden nach den Aufwendungen des Vorjahres, den Festlegungen in den Gewässerschauen und dem Umfang des von den Mitgliedern beschlossenen Aufgabenrahmens für das folgende Geschäftsjahr festgelegt. Die Überwachung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt durch den Vorstand und die Prüfstelle des WBV-Landesverbandes im Rahmen einer jährlichen Prüfung.

Das Geschäftsjahr erstreckt sich vom 1. Januar bis 31. Dezember